Brutto-Netto-Rechner

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du im Handumdrehen herausfinden, wie viel Nettoeinkommen dir nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bleibt. Egal, ob du dein Gehalt verhandelst, einen neuen Job annimmst oder deine finanzielle Planung optimieren möchtest, unser Rechner liefert dir die genauen Zahlen, die du brauchst, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Los geht's!

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Ob Bewerbungsgespräch, Gehaltsverhandlung oder reine Neugier – mit dem Gehaltsplaner findest du schnell heraus, was dein Marktwert ist und wie du deinen Weg zum Wunschgehalt gezielt planen kannst.

Brutto-Netto-Rechner

Du willst wissen, was du Netto verdienst – also wie viel Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf deinem Konto landet? Dann ist der Brutto-Netto-Rechner das richtige Tool für dich! Im Netz findest du inzwischen eine recht große Auswahl an Steuer- und Sozialversicherungsrechnern. Da ist es wichtig, auf ein paar Details zu achten – vor allem auf die Aktualität des Rechners. Warum? Ganz einfach: Weil sich die Steuer- und Sozialgesetzgebung und damit auch die Höhe der Lohn- und Einkommenssteuer von Jahr zu Jahr ändert, ist es wichtig immer die aktuelle Version des Brutto-Netto-Rechners zu nutzen. Gerade Anfang des Jahres, wenn die Änderungen im Steuerrecht in Kraft treten, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Aktualität der Daten.

Für wen ist ein Brutto-Netto-Rechner relevant?

Der Brutto-Netto-Rechner ist generell für Angestellte relevant. Denn diesen wird von ihrem ursprünglichen Gehalt jeden Monat ein Teil abgezogen. Mit dem Rechner kannst du bequem online ermitteln, wie viel vom Brutto-Gehalt monatliche auf deinem Konto landet. Aber auch in anderen Situation kann unser Tool ziemlich nützlich sein: Wenn bei dir das Jahresgespräch ansteht oder du gerade in einem Bewerbungsverfahren steckst, ist es gut zu wissen, wie viel beispielsweise von einer Gehaltserhöhung für dich übrig bleibt. Oder willst du mit deinem*r Ehepartner*in eure bestmögliche Steuerklasse bestimmen? Dann lässt sich das mit unserem Gehaltsrechner einfach herausfinden. Und auch bei der Suche nach der günstigsten Variante bei der Verteilung der Kinderfreibeträge kannst du dich auf unseren Brutto-Netto-Rechner verlassen.

Warum wird Gehalt überhaupt in brutto angegeben?

Die Angabe des Bruttogehalts ist im Arbeitsvertrag genau festgelegt – und ändert sich erst bei einer Gehaltserhöhung. Das Nettogehalt hingegen wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge, die vom Staat festgelegt werden und sich laufend ändern. Und auch wenn du in eine andere Steuerklasse wechselst, ändert sich dein Lohnsteuerbetrag und damit natürlich auch dein Nettogehalt. Außerdem kommen noch weitere Abgaben hinzu, wie etwa die Kirchensteuer. Diese sind in den Bundesländern teilweise uneinheitlich. Das bedeutet, dass das gleiche Bruttogehalt in zwei verschiedenen Bundesländern zu einem unterschiedlichen Nettogehalt führen kann. Oder anders gesagt: Selbst, wenn zwei Arbeitnehmer*innen das gleiche Bruttogehalt verdienen, kann das jeweilige Nettogehalt variieren. Genau deshalb ist für Arbeitgeber immer das Bruttogehalt entscheidend.

Gibt es auch einen Netto-Brutto-Rechner?

Du willst wissen, welchen Betrag du brutto verdienen musst, um ein bestimmtes Nettogehalt zu erhalten? In diesem Fall funktioniert unser Gehaltsrechner mit einem kleinen Kniff auch als Netto-Brutto-Rechner: Tippe einfach den 1,3- bis 1,4-fachen Betrag deines Wunsch-Nettos als Bruttogehalt ein, um eine grobe Vorstellung davon zu bekommen.

Wann macht die Brutto-Netto-Berechnung auf Basis des Jahresgehalts Sinn?

Wenn du das ganze Jahr über durchgängig beim gleichen Unternehmen zu einem festen Gehalt arbeitest, empfiehlt es sich die Berechnung des Nettogehalts auf Basis deines Jahresgehalts durchzuführen. Denn so bekommst du einen Überblick über die abzutretende Einkommenssteuer. Die Berechnung von Brutto und Netto kann dann auch auf Jahressicht errechnet werden.

Wann macht die Brutto-Netto-Berechnung auf Basis des Monatsgehalts Sinn?

Wenn du nicht durchgängig bei einem Arbeitgeber beschäftigt bist oder kein gleichmäßiges Einkommen hast, ist es sinnvoll die Berechnung auf Basis des Monatsgehalts durchzuführen. Ein ungleiches Einkommen kann beispielsweise durch Schichtarbeit, Notdienst oder Arbeit an Feiertagen und Wochenenden zustande kommen, wenn die Arbeit üblicherweise besser vergütet wird.

Was bedeutet eigentlich Bruttogehalt?

Das Bruttogehalt ist der im Arbeitsvertrag angegebene Betrag, der vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen festgelegt ist. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag und eventuell noch die Kirchensteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich dabei aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zusammen. Außerdem kann das Einkommen durch weitere private Abzüge, wie vermögenswirksame Leistungen gekürzt werden. Das übrig gebliebene Gehalt nach allen Abzügen ist dann dein Nettolohn. Ein weiterer Einfluss auf dein Nettoeinkommen ist zudem deine Steuerklasse, denn je nachdem in welcher Steuerklasse du bist, zahlst du eine unterschiedlich hohe Lohnsteuer

Alle sechs Steuerklassen: So werden sie berechnet

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der steuerlichen Abzüge bei nicht selbständiger Arbeit. Somit ist sie für jede*n Arbeitnehmer*in relevant, der*die Steuern zahlt. Je nachdem, in welcher Steuerklasse du bist, fallen Lohnsteuerabzug, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer unterschiedlich aus. In Deutschland gibt es sechs unterschiedliche Lohnsteuerklassen, auf die wir gleich näher eingehen – und die du im Gehaltsrechner richtig angegeben musst. Sollte sich für Verheiratete eine andere Steuerklasse als vorteilhafter erweisen, muss dies beim Finanzamt geändert werden. Gut zu wissen: Die Steuerklasse kann nur einmal im Jahr geändert werden.

Steuerklasse 1 (I): Unverheiratete

Die Steuerklasse 1 gilt für alle Steuerzahler*innen die nicht oder nicht mehr verheiratet sind. Also alle Personen, die ledig, geschieden oder verwitwet sind. Und wie hoch sind die Abzüge in dieser Steuerklasse? Das hängt von der Höhe deines Einkommens ab. Sobald du mehr als 450 Euro pro Monat verdienst, musst du neben Lohnsteuer auch Sozialabgaben abführen. Liegst du unter der Grenze von 450 Euro pro Monat ist die Steuerklassenzuordnung für dich bedeutungslos, da du keine Steuern bezahlen musst. Wenn du alleinerziehende*r Steuerzahler*in bist, kannst du die Steuerklasse 2 beantragen.

Steuerklasse 2 (II): Alleinerziehende & Verwitwete

Die Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende vorgesehen, die als Vorrausetzung dafür mit mindestens einem minderjährigen Kind als alleinerziehende Person zusammenleben müssen. Zudem darf keine weitere erwachsene Person im Haushalt wohnen, die als zusätzliche*r Erziehungsberechtigte*r auftreten kann. Der Vorteil in Steuerklasse 2 ist, dass du einen Steuervorteil durch den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag bekommst. Auch verwitwete Steuerzahler werden nach dem Tod des*r Partners*in hier eingeordnet.

Steuerklasse 3 (III): Verheiratete mit höherem Einkommen

Die Steuerklasse 3 ist für verheiratete Paare gedacht. Sie kann nur dann von einer Person in einer Ehe ausgesucht werden, wenn die andere Person gleichzeitig die Steuerklasse 5 wählt. Wie in den meisten anderen Steuerklassen, gibt es auch hier Steuerfreibeträge. Besonders erwähnenswert ist dabei, dass in der Steuerklasse 3 ein doppelter Grundfreibetrag gilt, weil alle Freibeträge von der Person mit der Lohnsteuerklasse 5 auf den*die Ehepartner*in mit der Lohnsteuerklasse 3 übertragen werden. Durch eine kluge Kombination der Steuerklassen 3 und 5 ist es also möglich, die Steuerlast zu minimieren und das monatliche Nettogehalt zu steigern, da beide Personen im Endeffekt geringer besteuert werden. Dieser Effekt setzt allerdings nur dann ein, wenn der*die Ehepartner*in mit dem grundsätzlich höheren Einkommen die Steuerklasse 3 wählt. Gerade wenn das Einkommen des Ehepaares in einem Verhältnis von 60:40 zueinander stehen, empfiehlt es sich, die Steuerklassen 3 und 5 zu wählen.

Steuerklasse 4 (IV): Verheiratete mit ähnlichem Einkommen

Die Steuerklasse 4 ist für verheiratete Paare gedacht, die ein ähnliches Einkommen haben. Das monatliche Mindesteinkommen beider Personen muss hier mindestens 450 € sein. Die Steuerklasse 4 kann nur mit einer anderen Steuerklasse 4 kombiniert werden. Im Normalfall wird diese den beiden Personen in der Ehe automatisch zugewiesen, wenn beide berufstätig sind und nicht bereits die Steuerklassen 3 und 5 gewählt haben. Die Steuerklasse 4 gewährt beiden Arbeitnehmer*innen einen gewissen Grundfreibetrag im Jahr, bis zu dem keine Einkommenssteuer erhoben wird.

Steuerklasse 5 (V): Verheiratete mit geringerem Einkommen

Die Steuerklasse 5 gilt nur in Verbindung mit einer anderen Person in der Ehe, die Steuerklasse 3 gewählt hat. Die Person mit dem geringeren Einkommen sollte allerdings nur dann die Steuerklasse 5 wählen, wenn sie sich sicher ist, dass sich ihre Jobsituation auf mittlere Sicht nicht ändern wird – da es in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag gibt und die Steuerabzüge recht hoch sind. Dadurch sind die Abgaben der anderen Person in Steuerklasse 3 allerdings relativ gering und beiden Ehepartner*innen steht am Ende des Monats gemeinschaftlich mehr Netto zur Verfügung. Steuerliche Abgaben, die in Steuerklasse 5 anfallen, sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben.

Steuerklasse 6 (VI): mehr als ein Dienstverhältnis

Die Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer*innen gedacht, die sich bereits als Erwerbstätige in einer der Steuerklassen 1 bis 4 befinden und weitere Nebentätigkeiten ausführen. Für diese Nebentätigkeiten bzw. weiteren Dienstverhältnisse werden diese zusätzlich in Steuerklasse 6 aufgenommen. In dieser Steuerklasse werden schon ab dem ersten Euro vom verdienten Einkommen Steuern bezahlt. Grundfreibetrag, Sonderausgabenpauschbetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag oder Lebenssachverhalte wie Kinder oder Ehe können hier nicht geltend gemacht werden, weil diese bereits in der ersten gültigen Lohnsteuerklasse 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Somit ist die Steuerklasse 6 die ungünstigste Steuerklasse mit der höchsten Steuerbelastung. Häufig finden sich hier auch Studenten oder Rentner, die mehrere Nebentätigkeiten ausüben.

Faktor bei Lohnsteuerklasse 4 (IV)

Seit einigen Jahren gibt es für Ehepaare ein optionales Faktorverfahren, das beantragt werden kann, wenn sich beide Ehepartner*innen in Lohnsteuerklasse 4 befinden. Hier wird die tatsächliche Lohnsteuer mit der zu erwartenden Einkommenssteuer in einem sogenannten Splittingtarif in Beziehung gesetzt. Ist das Ergebnis kleiner als 1, wird diese einfach mit der Lohnsteuer multipliziert. In Zahlen: Angenommen, nach Splitting wird eine Lohnsteuer von 5.000 Euro fällig, nach Steuerklasse 4 jedoch 5.800 Euro, dann lautet die Formel: 5.000 : 5.800 = 0,862 (Faktor) Tatsächlicher Abzug: 5.000 x 0,862 = 4.310 Euro.

Was ist der Jahresfreibetrag?

Der Jahresfreibetrag besteht aus verschiedenen Freibeträgen, die zusammen einen Einfluss auf die zu entrichtende Lohnsteuer haben. Je nachdem, in welcher Steuerklasse du dich befindest, fällt der Jahresfreibetrag unterschiedlich aus. Dadurch soll gewährleistet werden, dass ein*e Arbeitnehmer*in, je nach familiärer und persönlicher Lebenssituation, über den Freibetrag am fairsten besteuert wird. Der Jahresfreibetrag ist nicht laufend festgeschrieben, sondern Schwankungen unterworfen. Zu beachten ist auch, dass bei einem bestimmten Einkommen überhaupt keine Lohnsteuer gezahlt werden muss. Wenn man über dieses Einkommen kommt, schützt der Freibetrag Arbeitnehmer*innen mit geringen Einkommen davor, noch stärker belastet zu werden.

Wie berechnet sich der Kinderfreibetrag?

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um eine Steuerentlastung für Ausgaben, die den Eltern durch ihre Kinder entstehen. Der Freibetrag wird dabei vom zu besteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich dadurch positiv auf die zu errichtende Einkommenssteuer aus. Gut zu wissen: Der Kinderfreibetrag ist mit dem Kindergeld verbunden, da das Kindergeld schon eine monatlich ausgezahlte Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag darstellt. Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben immer die Erziehungsberechtigten und nicht die Kinder. Dieser endet, wenn das Kind volljährig geworden ist bzw. das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten hat und sich noch in Studium, Ausbildung oder Freiwilligendienst befindet.

Wie wirkt sich die Anzahl der Kinder auf das Gehalt aus?

Da das Kindergeld nicht versteuert werden muss und bei mehr Kindern ansteigt, wirkt sich die Anzahl der Kinder direkt auf das Gehalt aus. In den letzten Jahren ist zudem auch der Kinderfreibetrag kontinuierlich angestiegen.

Was hat es mit der Kirchensteuer auf sich?

Die Kirchensteuer stellt für die Kirchen die wichtigste Einnahmequelle dar. Sie richtet sich nach dem Wohnort und wird nur dann erhoben, wenn du auch einer Religionsgemeinschaft angehörst und deinen Wohnsitz in Deutschland hast. Solltest du in Baden-Württemberg oder Bayern leben, beträgt sie acht Prozent deiner Einkommenssteuer, in den übrigen Bundesländern sind es neun Prozent.

Warum solltest du das Bundesland angeben?

Da die Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge nicht in jedem Bundesland gleich sind, empfehlen wir dir, deine geographischen Details in unserem Brutto-Netto-Rechner anzugeben. So erhältst du die exakte Höhe des Nettolohns.

Krankenkasse: gesetzliche oder private Versicherung?

In Deutschland gibt es sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung hat den Vorteil der höherwertigen Leistungen, wie zum Beispiel verkürzte Wartezeiten bei einem Facharzt und die Behandlung durch Spezialisten mit bester Technik. Die gesetzlichen Krankenkassen befinden sich dagegen in einem Solidarsystem, in dem alle Versicherten den gleichen Basisschutz erhalten. Familien profitieren hier allerdings durch die kostenlose Mitversicherung von Kindern. Welche Krankenversicherung für dich die bessere Wahl ist, hängt vom jeweiligen Angebot ab. Mitunter gibt es schon sehr günstige Tarife der privaten Krankenkassen, die aber auch dementsprechend weniger leisten als die gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung meistens für Beamte und Besserverdiener eignet, die auf ein langfristig sicheres Einkommen bauen können.

Krankenkassenbeitrag: Wie berechnet sich dieser?

Grundsätzlich zahlen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gerade 14,6 % vom Lohn an die Krankenkasse. Allerdings gibt es hier oft noch einen kleinen Zusatzbetrag für die Krankenversicherung, da die Krankenkassen mit der reinen Beitragszahlung oftmals nicht auskommen. Auch die Lebenssituation – also ob du beispielsweise Rentner*in oder Student*in bist – hat einen Einfluss auf den Krankenkassenbeitrag. Gut zu wissen: Der Krankenkassenbeitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in übernommen.

Rentenversicherungspflicht

Grundsätzlich sind hier alle Arbeitnehmer*innen und Angestellte pflichtversichert. Sie zahlen gerade 18,6 % vom Lohn an die Rentenversicherung. Der Beitrag wird hier je einmal vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in übernommen. Auch manche Selbstständige – wie zum Beispiel Handwerker*innen, Künstler*innen, Hebammen und Lehrer*innen – sind rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen ihre Beiträge vollständig selbst. Beschäftigte in Teilzeit sind ebenfalls rentenversicherungspflichtig. Ausgenommen sind hier aber Beschäftigte in den sogenannten Mini-Jobs.