Voraussetzung für die Einstellung als Umweltoberinspektoranwärter (m, w, d) ist der Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Fachhochschulstudiums oder der Bachelorabschluss (of Engineering) in einer geeigneten Fachrichtung, wie beispielsweise Bauingenieurwesen mit den Vertiefungsschwerpunkten Wasserbau oder Wasserwirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemieingenieurwesen, Technischer Umweltschutz, Umweltingenieurwesen, Ver- und Entsorgungstechnik. Im Rahmen von Vor-Ort-Terminen werden zum Beispiel Anlagen der Energieversorgung, der Metallverarbeitung, der Chemieindustrie sowie Anlagen der Abfallverwertung und -beseitigung überprüft.
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