Hygienekontrolle von medizinischen und öffentlichen Einrichtungen, Begehung, Beraten und ggfs. Anordnen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen, IfSG, Halten von Hygienevorträgen in öffentlichen Einrichtungen, * Mitwirken im Teilbereich Infektionsschutz und Hygiene bei der Planung von öffentlichen Einrichtungen (z.B. Krankhäuser, Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, etc.), * Beraten zu Wohnungshygiene (z.B. Schimmelbefall), Infektionsschutz, Hygiene und Umwelt, * Die Ausbildung zur* bzw. zum* Hygienekontrolleur*in oder zur Fachkraft für Hygiene,
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