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Das Wichtigste in KürzeWeihnachtsgeld: DefinitionWer hat Anspruch?Die VoraussetzungenWeihnachtsgeld nicht ausgezahlt?SonderfälleGleichbehandlung für TeilzeitkräfteFAQ

Weihnachtsgeld gehört in finanzieller Hinsicht für viele Arbeitnehmer*innen zu den jährlichen Highlights. Schließlich ist eine Sonderzahlung gerade in der Saison der Geschenke immer hilfreich. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und was passiert, wenn es gestrichen oder gekürzt wird? In diesem Artikel erfährst du alles rund um das Thema Weihnachtsgeld, von den gesetzlichen Grundlagen bis zu den Sonderfällen, auf die du achten solltest.

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Das Wichtigste in KürzeWeihnachtsgeld: DefinitionWer hat Anspruch?Die VoraussetzungenWeihnachtsgeld nicht ausgezahlt?SonderfälleGleichbehandlung für TeilzeitkräfteFAQ

Das Wichtigste in Kürze

Wie ist Weihnachtsgeld definiert?

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige oder tariflich beziehungsweise vertraglich geregelte Sonderzahlung des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer*innen. In diesem Punkt ähnelt es dem Urlaubsgeld. Anders der Zeitpunkt: Weihnachtsgeld wird passend zum Namen und Zweck häufig im November oder Dezember ausgezahlt. In vielen Fällen hängt das Weihnachtsgeld auch mit der Betriebszugehörigkeit, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder der individuellen Leistung der Arbeitnehmer*innen zusammen.

Der wichtigste Punkt ist jedoch: Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Und das bedeutet, dass dein Anspruch von verschiedenen Faktoren abhängt.

Frau sitzt zuhause am Tisch und macht Notizen.
Finanzspritze zum Jahresende: Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann die Budgetplanung für die Adventszeit enorm beeinflussen.

 

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ob du Weihnachtsgeld bekommst, hängt von den Regelungen in deinem Unternehmen oder deiner Branche ab. Es gibt drei Hauptquellen, aus denen ein Anspruch auf Weihnachtsgeld abgeleitet werden kann:

1. Tarifvertrag

In vielen Branchen wird das Weihnachtsgeld per Tarifvertrag geregelt. Arbeitest du in einem Unternehmen mit Tarifbindung, hast du in der Regel Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern es im Tarifvertrag festgelegt ist. Dieser definiert die Höhe des Weihnachtsgeldes, die Bedingungen für dessen Auszahlung und eventuelle Sonderregelungen wie Kürzungen bei längerer Krankheit oder Kündigung.

2. Betriebsvereinbarung

Gibt es in deinem Unternehmen keinen Tarifvertrag, ist eine Betriebsvereinbarung eine weitere Möglichkeit, um den Anspruch auf Weihnachtsgeld regeln. Die Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt und kann ebenfalls genaue Bestimmungen zur Höhe und Auszahlung des Weihnachtsgeldes enthalten. Sie gilt verbindlich für alle Arbeitnehmer*innen des Unternehmens.

3. Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung

Gibt es weder einen Tarifvertrag noch eine Betriebsvereinbarung, kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld direkt in deinem Arbeitsvertrag festgelegt sein. In vielen Fällen besteht jedoch auch ein Anspruch, wenn der Arbeitgeber in den vergangenen Jahren wiederholt und ohne Vorbehalte Weihnachtsgeld gezahlt hat. Laut Arbeitsrecht ist hierbei von einer betrieblichen Übung die Rede. Das bedeutet, dass ein Anspruch entstehen kann, wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne dies als freiwillige Leistung zu kennzeichnen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Weihnachtsgeld zu bekommen?

Weihnachtsgeld ist, wie erwähnt, keine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung. Es gibt allerdings bestimmte Faktoren, die die Auszahlung des Weihnachtsgeldes beeinflussen können:

Weihnachtsgeld nicht ausgezahlt? So kannst du deinen Anspruch geltend machen

Hast du den Verdacht, dass du einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, dieser jedoch nicht erfüllt wurde? Dann solltest du folgendermaßen vorgehen:

Schritt 1: Arbeitsvertrag prüfen

Der erste Schritt besteht darin, deinen Arbeitsvertrag genau zu prüfen. Hier sollte klar festgelegt sein, ob und unter welchen Bedingungen du Anspruch auf Weihnachtsgeld hast. Achte auf Klauseln wie „freiwillige Leistung“ oder „ohne Rechtsanspruch“, die auf eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers hindeuten könnten.

Schritt 2: Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung einsehen

Falls du tarifgebunden bist oder es in deinem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung gibt, sollten in den Dokumenten entsprechende Infos zu finden sein. Bist du dir unsicher, wie diese Bestimmungen zu verstehen sind, kannst du dich an den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft wenden.

Schritt 3: Betriebliche Übung überprüfen

Ist in deinem Arbeitsvertrag keine Regelung zu finden und es existiert außerdem kein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, solltest du prüfen, ob in den vergangenen Jahren regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt wurde. Ist das der Fall, könnte eine sogenannte betriebliche Übung vorliegen. Dann hast du möglicherweise Anspruch auf die Zahlung. In einem solchen Fall ist das Gespräch mit dem Arbeitgeber der kürzeste Weg.

Sonderfälle: Wann kann Weihnachtsgeld gekürzt oder gestrichen werden?

In der Regel kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld nicht ohne weiteres abschaffen, wenn es einen vertraglichen oder tariflichen Anspruch darauf gibt. Sollten jedoch wirtschaftliche Schwierigkeiten oder andere triftige Gründe vorliegen, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen die Zahlung reduzieren oder einstellen. Dies muss jedoch transparent kommuniziert und eventuell mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.

Wenn es sich beim Weihnachtsgeld um eine betriebliche Übung handelt, kann der Arbeitgeber durch klare Kommunikation und schriftliche Hinweise darauf, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, verhindern, dass ein dauerhafter Anspruch entsteht. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt sollte klar und regelmäßig in den jährlichen Weihnachtsgeldzahlungen erwähnt werden.

Wichtig sind jedoch auch die Sonderfälle, die deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld beeinflussen können.

Leistungskoppelung

In manchen Unternehmen wird das Weihnachtsgeld mit der Leistung der Mitarbeiter*innen verknüpft. Das bedeutet, dass die Höhe des Weihnachtsgeldes von deiner individuellen Arbeitsleistung abhängt. Wer im Laufe des Jahres besonders gute Ergebnisse erzielt hat, bekommt in der Regel mehr Weihnachtsgeld, während schwächere Leistungen zu einer Kürzung führen können.

Passend dazu ein Gerichtsurteil vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 12. Dezember 2012 (Az. 10 AZR 852/11):
In dem Prozess ging es darum, ob ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld verweigern darf, wenn der Arbeitnehmer seine Zielvereinbarungen nicht erreicht hat. Die Entscheidung des BAG: Eine Leistungskoppelung ist zulässig, sofern die Ziele klar definiert und erreichbar sind. Es ist jedoch nicht rechtens, Weihnachtsgeld an unerfüllbare oder unklare Ziele zu koppeln.

Kürzung bei längerer Krankheit

Wie bereits erwähnt, können Arbeitgeber das Weihnachtsgeld aufgrund längerer Krankheit kürzen. In der Regel tritt dies bei einer Krankheitsdauer von mehr als sechs Wochen ein, sofern dies vertraglich oder tariflich so festgelegt wurde.

Auch hierzu ein realer Fall, der vor dem Bundesarbeitsgericht ausgetragen wurde und am 12. Dezember 2012 per Urteil beendet wurde (Az. 10 AZR 718/11):
Hierbei ging es um die Frage, ob das Weihnachtsgeld wegen längerer Krankheit des Arbeitnehmers gekürzt werden kann. In diesem Fall hatte der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld entsprechend der krankheitsbedingten Fehlzeiten reduziert. Das BAG entschied, dass dies nur möglich ist, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung explizit geregelt ist.

Kündigung

Auch bei Kündigungen gibt es Sonderfälle. Falls du das Unternehmen vor dem Stichtag der Weihnachtsgeldzahlung verlässt, verlierst du möglicherweise deinen Anspruch. Manche Unternehmen fordern sogar eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes, wenn du kurz nach der Auszahlung das Unternehmen verlässt. Diese Rückzahlungsklauseln sind allerdings nur dann wirksam, wenn sie klar und verständlich im Arbeitsvertrag geregelt sind.

Abschließend ein weiterer passender Fall (Urteil vom 13. November 2013, Az. 10 AZR 848/12):
Der Streitfall befasste sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer, der gekündigt hat, trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld hat. Der Arbeitgeber wollte das Weihnachtsgeld nur dann zahlen, wenn der Arbeitnehmer am 31. Dezember noch im Arbeitsverhältnis steht. Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass dies davon abhängt, welchen Zweck das Weihnachtsgeld hat:

  • Belohnung für Betriebstreue: Wird das Weihnachtsgeld als Belohnung für Betriebstreue gewährt, kann der Anspruch entfallen, wenn der Arbeitnehmer zum Stichtag (hier 31. Dezember) nicht mehr im Unternehmen ist.
  • Vergütung für geleistete Arbeit: Wird das Weihnachtsgeld als Vergütung für die Arbeitsleistung gezahlt, steht es dem Arbeitnehmer auch dann zu, wenn er vor dem Stichtag kündigt oder das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Ein pauschales Richtig oder Falsch gibt es hierbei also nicht; entscheidend ist, welche Regelung im Arbeitsvertrag formuliert ist - genau wie in den anderen Fällen auch.

Eine Kündigung solltest du übrigens immer sauber und korrekt durchführen. Das folgende Video hilft dir dabei:

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Weihnachtsgeld und Gleichbehandlung: Was gilt für Teilzeitkräfte?

Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte, wenn es um das Weihnachtsgeld geht. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung muss auch ihnen Weihnachtsgeld gezahlt werden, und zwar anteilig abhängig von der Arbeitszeit. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Teilzeitkraft, die 50 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit arbeitet, auch 50 Prozent des Weihnachtsgeldes erhält.

Sollte dein Arbeitgeber dir als Teilzeitkraft gar kein Weihnachtsgeld zahlen, obwohl Vollzeitbeschäftigte dieses erhalten, wäre das eine ungerechtfertigte Benachteiligung. In diesem Fall solltest du das Gespräch mit deinem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat suchen.

Fazit: Weihnachtsgeldanspruch ist nicht einheitlich geregelt, existiert aber häufig

Weihnachtsgeld ist eine beliebte Zusatzleistung, die jedoch von vielen Faktoren abhängt – von tariflichen und betrieblichen Regelungen bis hin zu individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Ob du einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast und wie hoch dieser ausfällt, solltest du genau prüfen. Dein Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die betriebliche Übung können dir Klarheit verschaffen.

Solltest du der Meinung sein, dass du zu Unrecht kein Weihnachtsgeld erhalten hast oder dir eine Kürzung unklar erscheint, ist der erste Schritt immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Unterstützung bekommst du zudem vom Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft, sofern vorhanden. So gehst du gut informiert in die Weihnachtszeit und sicherst dir die Sonderzahlung, falls du Anspruch auf diese hast.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wie lange muss ich arbeiten, um Weihnachtsgeld zu bekommen?

Die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit kann eine wichtige Rolle für deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. In vielen Unternehmen gibt es eine sogenannte Mindestzugehörigkeit, beispielsweise sechs Monate. Diese Regelung kann jedoch je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung unterschiedlich formuliert sein. Prüfe also die Regelungen in deinem Unternehmen.

Habe ich Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld?

Ja, du hast unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld. Falls du im Laufe des Jahres in das Unternehmen eingetreten bist oder nur zeitweise gearbeitet hast, etwa als Teilzeitkraft oder im Fall einer Elternzeit, wird dir das Weihnachtsgeld anteilig ausgezahlt. Der anteilige Anspruch richtet sich in der Regel nach dem Zeitraum deiner Betriebszugehörigkeit oder deiner Arbeitszeit im Jahr. Teilzeitkräfte erhalten zum Beispiel meist entsprechend ihrer Arbeitszeit einen anteiligen Betrag.

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn ich zum 31.12. gekündigt habe?

Ob du Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, wenn du zum Jahresende gekündigt hast, hängt von den Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. In vielen Fällen wird festgelegt, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld nur besteht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung noch besteht. Bei einer Kündigung zu Ende Dezember kann es also sein, dass du deinen Anspruch verlierst. In manchen Unternehmen gibt es außerdem Rückzahlungsklauseln, die festlegen, dass du das Weihnachtsgeld zurückzahlen musst, wenn du kurz nach der Auszahlung kündigst.

Ist Weihnachtsgeld ein Gewohnheitsrecht?

Ja, Weihnachtsgeld kann unter bestimmten Umständen zu einem Gewohnheitsrecht (betriebliche Übung) werden. Wenn dein Arbeitgeber dir drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, entsteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann diese Zahlung nicht einfach einstellen, es sei denn, er macht in den folgenden Jahren klar, dass das Weihnachtsgeld nur eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch ist.

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