Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist in Rheinland-Pfalz der zentrale staatliche Dienstleister im Verbraucher- und Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Gemeinsam mit unseren rund 500 Mitarbeitenden arbeiten wir an fünf Standorten in Koblenz, Landau, Mainz, Speyer und Trier an der landesweiten Überwachung und Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Arzneimitteln und Kosmetik, der Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen sowie dem Schutz der Menschen vor ansteckenden Krankheiten.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Weinkontrolleurin / einen Weinkontrolleur (m/w/d)
(Besoldungsgruppe A 10 LBesG oder vergleichbare Eingruppierung E 10 TV-L)
in Vollzeit auf Dauer im Institut für Lebensmittelchemie Trier (Referat 54) in der Abteilung „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika“ am Dienstort Trier.
(Kennziffer: LUA –2025/005-Wa)
Was uns besonders wichtig ist:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Bewerbungen von Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.