Über 20 Jahre Erfahrung und Entwicklungsarbeit treffen in unserem Team auf Innovationskraft und Verlässlichkeit.
Die konsequente Weiterentwicklung unserer Software und der Wille, die Ideen und Wünsche unserer Kund*innen stets in Produktinnovationen einfließen zu lassen, sind unsere Arbeitsgrundsätze.
Gemäß dem Motto „Innovation lebt von Weiterentwicklung!“ haben wir den Anspruch, dass unsere Kund*innen mit einem jederzeit aktuellen und zeitgemäßen System arbeiten.
Du hast Lust in einem erfolgreichen B2B Unternehmen Softwareeinführungsprojekte für unsere Kunden aus der Hochschulwelt von Anfang bis Ende zu begleiten?
Dann bist Du bei uns genau richtig!
Wir suchen eine/n dynamische/n Requirements Engineer (m/w/d) oder Senior IT- Consultant (m/w/d) für unser Produkt qurricula.
evasys befähigt Kunden mit innovativer Software für Umfragen, Prüfungen und Workflowmanagement, begleitet von kundenorientiertem Training und Support, Prozesse und Erkenntnisse zu verbessern und herausragende Ergebnisse zu erzielen.
Derzeit beschäftigen wir an unserem Unternehmenssitz in der Hansestadt Lüneburg sowie den zwei weiteren Standorten in Edinburgh & Budapest rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das noch junge Produkt qurricula ist unsere flexible webbasierte Workflowmanagement-Lösung, mit der alle Prozesse rund um das Qualitätsmanagement von Studiengängen organisiert und verwaltet werden können. Unter anderem lassen sich mit qurricula hochschulinterne Verfahren zur Programm- und Systemakkreditierung transparent abbilden.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.