Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Ausbildungsbetrieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremiensitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.
Starten Sie bei uns als
Ingenieur*in Sachbereich Bauleitung Hochbau (Projektkoordination)
(vergütet nach EG 11 TVöD)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Kommunalbau bzw. Bildungsbau unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel setzt vielfältige Hochbauprojekte im Bildungsbau (z. B. Schulen) und Kommunalbau (z. B. Kulturbauten, Feuer- und Rettungswachen) um. Sie nehmen im Team mit der jeweiligen Projektleitung begleitend die Projektsteuerung für einzelne Projekte wahr. Ihre konkreten Aufgaben:
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie übernehmen gerne Verantwortung und erledigen die Ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig. Ihr technisches Verständnis zeichnet sich dadurch aus, dass sie technische Problematiken erkennen und alternative Lösungen aufzeigen. Sie habe eine gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die aufzusuchenden Orte sind teilweise nicht barrierefrei.
Es können auch Arbeiten in größeren Höhen bis zu 20 m vorkommen.
Abwechslungsreiche Aufgaben, flexible Arbeitszeiten und effektive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten: Die Landeshauptstadt Kiel gehört zu den attraktivsten und spannendsten Arbeitgeberinnen im Norden. Sie bietet nicht nur einen sicheren Job, sondern auch jede Menge Zusatzleistungen.
Planen, bilden, bauen, verwalten: immer geht es darum, das Leben in der Stadt am Laufen zu halten. Eine wichtige Aufgabe, bei der viele Hände gefragt sind.
Kiel ist auf dem Weg. Als Stadt denken wir heute schon an morgen und setzen uns in mehr als 20 Ämtern dafür ein, die Zukunft der Kieler*innen zu gestalten. Daraus ergeben sich zahlreiche Aufgabenbereiche, die genau so bunt wie unsere Mitarbeiter*innen sind. Finden auch Sie Ihren Weg in die Kieler Stadtverwaltung und sorgen für einen reibungslosen Alltag für die Bürger*innen der Landeshauptstadt.
Lernen Sie hier mehr über die Stadt Kiel als Arbeitgeberin.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.