Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ist eine oberste Landesbehörde mit Sitz in Wiesbaden und einer Außenstelle am Flughafen Frankfurt/Main. Es ist eines von zehn Ministerien des Landes Hessen. Das breite Themenspektrum bietet interessante Aufgaben mit Schnittstellen zwischen Politik und Verwaltung.
# WirSuchenSie
# ReferentinReferent
# Straßenbau
_________________________
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
für das Referat VI 2
„Straßenbau Bundes-, Landes-, Kreisstraßen“
bis EntgGr. E 12 TV-H.
Das Referat ist Teil der Abteilung „Straßen und Verkehrswesen“ und ist zuständig für Grundsatzfragen der Straßenbaupolitik. Im Referat wird die Fachaufsicht über Hessen Mobil hinsichtlich Planung, Bau und Erhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wahrgenommen. Ein Schwerpunkt des Referates ist die konzeptionelle Vorbereitung der Programmplanungen in der Straßenplanung und im Straßenbau. Das Referat beschäftigt sich ferner mit Fachfragen der Straßenplanung und des Straßenbaus.
SIE BRINGEN MIT
Sie haben die Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder und Aufgabenbereiche einzuarbeiten. Sie verfügen über eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, ein sicheres Auftreten, Kontaktfreude, Organisationsgeschick und Kreativität. Sie haben ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft, arbeiten ergebnisorientiert, selbständig und zugleich auch gerne im Team. Sie arbeiten auch unter engen Terminvorgaben eigenverantwortlich und strukturiert. Sie haben Freude an vielfältigen und komplexen Aufgaben.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.