Fachkraft im Strahlenschutz (w/m/d)
(Teilzeit 50 %, bis E 11 TV-L)
Kennziffer 2025/076. Die Stelle ist in der Abteilung Recht im Sachgebiet Strahlenschutz, Biologische und gentechnische Sicherheit zum nächstmöglichen Termin unbefristet zu besetzen. Eine Aufstockung der Arbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt ist bei zusätzlicher Qualifikation in der Arbeitssicherheit möglich.
Die Universität Konstanz ist eine von elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland und wird seit 2007 in der Exzellenzinitiative und deren Nachfolgeprogramm, der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder, gefördert.
Zur Unterstützung des Strahlenschutzteams suchen wir eine Fachkraft mit Qualifikation im Strahlenschutz (Fachkundegruppe S4.1) als Strahlenschutzbeauftragte*r für offene radioaktive Stoffe. Wenn Sie über eine entsprechende Ausbildung sowie die Fachkunde im Strahlenschutz nach Fachkundegruppe S4.1 oder zumindest Berufserfahrung im Umgang mit radioaktiven Stoffen im Sinne der Fachkunderichtline Technik nach StrlSchV verfügen, kommunikationsstark und praxisorientiert sind sowie Kreativität, handwerkliche Begabung, viel Eigeninitiative, Teamgeist und auch Freude an der Vielseitigkeit der Aufgaben mitbringen, sind Sie in unserem motivierten Team genau richtig.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.