Die Technische Universität München (TUM) zählt zu den führenden Universitäten Europas und belegt international Spitzenränge und arbeitet an der Umsetzung des Leitbildes der „Digitalen Universität“. Eine tragende Säule dabei ist das Campus-Management-Team innerhalb der Zentralen Informationstechnik (ZIT) der TUM. Diese ist verantwortlich für die systematische Betreuung und den langfristigen Betrieb der IT-Dienste des IT-Servicezentrums und des Campusmanagementsystems TUMonline.
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams und zur Optimierung unseres Serviceangebots zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Teil- oder Vollzeit (80-100%, 32-40 h/Woche), Sie als engagierten und teamfähigen Inhouse-Consultant (m/w/d).
Die Beschäftigung erfolgt mit entsprechender Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis E11 möglich. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Die TUM strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.