Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) sucht für das Referat VF II 1 „Bundesrat“ in Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Ingenieurin / Ingenieur (w/m/d) als Teilprojektleitung in der Fachrichtung Elektro- und Nachrichtentechnik
Knr. 316-24
Vergütung
E 13 TVöD / A 13g BBesO
Beschäftigungsart
unbefristet
Wochenstunden
39h / 41h
Teilzeit möglich
Arbeitsort
Berlin
Bewerbungsfrist
30.03.2025
Das BBR führt Bauaufgaben für den Bund in Berlin, Bonn und im Ausland sowie Kulturbauten, Forschungs- und Laborgebäude für Bundeseinrichtungen aus. Es betreut herausragende und komplexe Bauprojekte im Spannungsfeld von gestalterischen und technischen Ansprüchen, mit hohen Anforderungen an Baukultur und Wirtschaftlichkeit.
Das Referat VF II 1 nimmt die Projektmanagementaufgaben für Baumaßnahmen des Bundesrates in Berlin wahr. Darunter fallen verschiedene Projekte am Haupthaus des Bundesrates, dem denkmalgeschützten ehemaligen Sitz des Preußischen Herrenhauses, sowie die Große Baumaßnahme eines Anbaus mit Besucherzentrum für den Bundesrat.
Vorausgesetzt werden:
Worauf es uns noch ankommt:
Eine Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 13 TVöD Bund, soweit die persönlichen Anforderungen erfüllt sind. Die aktuelle Entgelttabelle und den Entgeltrechner finden Sie unter oeffentlicher-dienst.info/.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden bei Tarifbeschäftigten und bei verbeamteten Personen 41 Wochenstunden.
Bis zur Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (u. a. der langjährigen praktischen Berufserfahrung) ist lediglich eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 12 TVöD Bund möglich. Im Anschluss erfolgt automatisch eine Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 13 TVöD Bund.
In Abhängigkeit von der Bewerbendenlage können eine übertarifliche Vorweggewährung von Stufen sowie eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.500 Euro monatlich in Betracht kommen.
Interne Tarifbeschäftigte werden darauf hingewiesen, dass der Dienstposten während der Erprobungszeit von max. 6 Monaten nur vorübergehend übertragen wird und während der Erprobungszeit keine Höhergruppierung erfolgt, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD gezahlt wird.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Möglichkeit zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis gegeben.
Das strukturierte Auswahlverfahren wird voraussichtlich in der 15. Kalenderwoche stattfinden.
Wir stehen für:
Als moderner und zukunftssicherer Arbeitgeber gewährleisten wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Förderung der Vielfalt unter unseren Mitarbeitenden. Hierfür wurden wir wiederholt durch das audit berufundfamilie zertifiziert.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, wenn in dem betroffenen Bereich eine Unterrepräsentanz vorliegt.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt; von Ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Unsere Arbeitsumgebung zeichnet sich durch Familienfreundlichkeit aus und bietet flexible Arbeitszeiten und ‑formen. Individuelle Teilzeitvereinbarungen sind möglich und können je nach dienstlichen Belangen mit mobilem Arbeiten kombiniert werden.
Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt setzen wir uns aktiv für die Chancen der Diversität in der Arbeitswelt ein. Unser Ziel ist es, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten und mit Migrationshintergrund.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das BBR betreut die Bundesbauten im In- und Ausland, zum anderen unterstützt es die Bundesregierung durch fachlich-wissenschaftliche Beratung in den Politikbereichen Raumordnung, Städtebau, Wohnungs- und Bauwesen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Großbaustelle bis zu raumordnerischen und städtebaulichen Modellprojekten, von Fragen der Baukultur und Denkmalpflege bis zu Fragen der europäischen Zusammenarbeit sowie von Architekturwettbewerben bis zu Raumordnungsberichten und Wohnungsmarktstudien. Die Durchführung von Fachveranstaltungen und die Herausgabe eigener Publikationen runden das breite Spektrum ab.
Errichtet wurde das Bundesamt zum 1. Januar 1998 durch die Fusion der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR) mit der Bundesbaudirektion (BBD). Mit der Reform der Bundesbauverwaltung wurden am 1. Januar 2004 auch die Bundesbauämter I und II der Oberfinanzdirektion Berlin dem BBR zugeordnet. Die Bundesbaugesellschaft Berlin (BBB) wurde am 1. Januar 2009 integriert. Die vier Bauabteilungen des BBR betreuen die wichtigsten Bundesbauten im In- und Ausland sowie in Berlin die Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Der wissenschaftliche Bereich ist seit dem 1. Januar 2009 unter Integration des Institutes für die Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken (IEMB) zu einem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im BBR zusammengefasst worden. Das Bundesinstitut ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes. Es berät die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.
Seit 2011 zertifiziert die berufundfamilie Service GmbH das BBR regelmäßig als familienfreundlichen Betrieb. An erfolgreiche Re-Auditierungen schloss sich nun in 2021 das Dialogverfahren an, das mit dem Zertifikat mit dauerhaftem Charakter honoriert wurde. An seinen Dienstsitzen in Bonn, Berlin und Cottbus beschäftigt das BBR rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.