Wir suchen für das Amt Sicherheit, Ordnung und Migration:
Leitung (m/w/d), Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht
Der Landkreis Stade (rd. 200.000 Einwohnende) liegt im Norden Niedersachsens in direkter Nachbarschaft zur Hansestadt Hamburg und ist Teil der Metropolregion Hamburg; die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in der Hansestadt Stade. Ein wohnortnahes, breites Angebot an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie vielfältige Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeitgestaltung sind vorhanden.
Die Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht mit ihren über 20 Mitarbeitenden befasst sich mit Angelegenheiten verschiedenster Rechtsgebiete, wie bspw. Jagd-, Waffen- und Sprengstoffrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Gewerbe- und Handwerksrecht, Personenstandsrecht, Vereinsrecht sowie Pass- und Melderecht.
Die Aufgaben der Abteilungsleitung umfassen insbesondere:
Sie entsprechen unserem Anforderungsprofil, wenn Sie über
verfügen.
Außerdem sind die Waffensachkunde und die Qualifikation zum Standesbeamten (m/w/d) zwingend erforderlich. Sollten diese beiden Qualifikationen nicht vorliegen, müssen Sie bereit sein, diese zu erwerben. Das Absolvieren des Lehrgangs für Schießstandaufsichten und eines Fachkundelehrgangs nach dem Sprengstoffrecht sind gewünscht. Grundsätzlich wird die regelmäßige Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungen erwartet.
Als Abteilungsleitung sollten Sie mehrjährige Führungserfahrung sowie vertiefte Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts und des allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehrrechts mitbringen. Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Flexibilität, psychischer Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und Konfliktfähigkeit. Zudem müssen Sie bereit sein, Dienste auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und an Wochenenden wahrzunehmen.
Einstellungsvoraussetzungen sind außerdem das Vorhandensein eines eintragungsfreien Führungszeugnisses (Hinweis: der entsprechende Nachweis wird nach erfolgreicher Bewerbung angefordert) und Deutschkenntnisse auf dem Level C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Personen gleichgestellte Bewerbende werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Zum Abbau der Unterrepräsentanz im Sinne des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Außerdem sehen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ entgegen.
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