Behörde für Wirtschaft und Innovation, Amt Wirtschaft
Job-ID: J000032484
Startdatum: schnellstmöglich
Art der Anstellung: Vollzeit (unbefristet)
Bezahlung: EGr. 11 TV-L
Bewerbungsfrist: 09.04.2025
Wir über uns
Die Abteilung Luftverkehr beschäftigt sich mit allen Aspekten des Luftverkehrs und führt in Bundesauftragsverwaltung die Aufgaben nach dem Luftverkehrsgesetz aus. Die Aufgaben der Luftaufsicht umfassen dabei u. a. diverse Aufsichtsfunktionen und Genehmigungsverfahren. Dadurch wird ein hoher betrieblicher Sicherheitsstandard am Luftfahrtstandort Hamburg gewährleistet.
Wichtige Hinweise
Der Arbeitsplatz ist gekennzeichnet durch einen Schichtdienst an 7 Tagen in der Woche (Früh-, Mittel- und Spätdienst), der die Zeit von 05:00 - 24:00 Uhr abdeckt. Im Anschluss an den Spätdienst besteht eine Rufbereitschaft bis zum nächsten Morgen.
Die Tätigkeit bedingt eine kooperative Kontaktpflege zum Flughafenbetreiber und zur Flugsicherung sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten gegenüber Luftfahrzeugführer:innen.
Sie
Erforderlich
Vorteilhaft
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.